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Jahresabschlüsse kaufmännisch buchender Extrahaushalte, sonstiger öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen; Übermittung von Daten

Extrahaushalte bzw. sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

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Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Grundgesamtheit

Finanzen der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen

Berichtszeitraum/-zeitpunkt

Der Berichtszeitraum umfasst den 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres. Bei Einheiten, deren Geschäftsjahr nicht mit dem Berichtsjahr zusammenfällt, ist der Berichtszeitraum das Geschäftsjahr, welches im betreffenden Berichtsjahr endet. Es werden auch Jahresabschlüsse erhoben, die weniger als 12 Monate umfassen (sog. Rumpfgeschäftsjahr).

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

Die Jahresabschlussstatistik erfasst Daten der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, des Anlagennachweises/Anlagenspiegels sowie der Verwendung des Jahresergebnisses. Der Erhebungskatalog berücksichtigt auch die Besonderheiten der Rechnungslegungsvorschriften für Eigenbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Darüber hinaus werden folgende Merkmale erhoben: die Anzahl der Beschäftigten, die Art der Rechnungslegungsvorschriften (Eigenbetriebs-/ Landeshaushaltsrecht, Handelsgesetzbuch, Krankenhaus- und Pflegebuchführungsverordnung, sonstige Rechnungslegung), der Bearbeitungsstand des Jahresabschlusses sowie die im Berichtsjahr erhaltenen öffentlichen Zuweisungen und Zuschüsse.

Nutzerbedarf

Die Ergebnisse der Jahresabschlussstatistik fließen mit der Jahresrechnungsstatistik in die statistische Darstellung des Öffentlichen Gesamthaushaltes und Öffentlichen Bereiches ein. Die Ergebnisse der Jahresabschlussstatistik sind außerdem für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen relevant, da ein Teil der Erhebungseinheiten nach den Regeln des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG) zum Sektor Staat zählt und zentrale Größen wie Bruttoinlandsprodukt, Investitionen, Defizit- und Schuldenstand beeinflusst.

Weitere Nutzer sind: Bundes- und Länderministerien (Finanz-, Wirtschafts-, Innenministerien); Rechnungshöfe, Universitäten, Wirtschaftsforschungsinstitute; Europäischer Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP); das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat); Institutionelle Nutzer/private Nutzer.

EVAS: 71811

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Alle kaufmännisch buchenden öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, deren Eigner mehrheitlich - unmittelbar oder mittelbar - Kernhaushalte (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände und gesetzliche Sozialversicherungen) sind erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung die notwendigen Angaben an das Statistische Amt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen Sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.

Bayernweite Ergänzung

Das Statistische Landesamt stellen Ihnen für diese Erhebung einen Online-Fragebogen auf der Internetplattform IDEV zur Verfügung. IDEV (= Internet Datenerhebung im Verbund) ist ein sicheres elektronisches Verfahren zur Datenerhebung. Die Zugangsdaten für IDEV erhalten Sie ebenfalls mit der schriftlichen Aufforderung.

Als Unternehmen / öffentliche Stelle sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Online-Fragebogen zu verwenden. Unternehmen können im Härtefall eine Ausnahme von der Online-Meldepflicht beantragen.

keine

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Klage einreichen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.

Stand: 21.07.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Landesamt für Statistik und Bayerisches Landesamt für Statistik