Logo Bayernportal

Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.

Stadt Freystadt

Fachbereich 3 Planen und Bauen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sa
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die in unter den Öffnungszeiten genannten Wert gelten für 15.03. bis 31.10.. Vom 01.11. bis 15.11. Di/Fr 15 - 17 Uhr, Do 14 - 17 Uhr, Sa 9 - 12 Uhr und vom 16.11. bis 14.03. Sa 9 - 12 Uhr geöffnet.

Hausanschrift

Abzw. zwischen Freystadt und Sulzkirchen
92342 Freystadt

Postanschrift

Marktplatz 1
92342 Freystadt