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Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.

Stadt Freystadt

Fachbereich 3 Planen und Bauen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
07:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Sa
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
und falls abweichend, auch zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes geöffnet. Eine Anlieferung von Bauunternehmer (Erdaushub und Bauschutt) ist nur unter vorheriger Anmeldung beim Deponiewart Stefan Betz, Tel.: 0160 98984087 möglich!

Hausanschrift

Abzw. zwischen Freystadt und Sulzkirchen
92342 Freystadt

Postanschrift

Marktplatz 1
92342 Freystadt