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Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.

Gemeinde Durach

Sachgebiet 31 Bauverwaltung, Bautechnik und Gebäudemanagement

Öffnungszeiten

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Allgemein

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87471 Durach

Postanschrift

Postfach 27
87467 Durach