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Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden.

Gemeinde Kreuth

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Nördliche Hauptstraße 14
83708 Kreuth

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Nördliche Hauptstraße 14
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