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Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für viele andere Länder benötigen Sie aber zusätzlich zum nationalen Führerschein noch einen Internationalen Führerschein.
Es gibt zwei Arten des Internationalen Führerscheins:
Diese sind grundsätzlich (nur) in den Vertragsstaaten des jeweiligen Abkommens gültig. Es ist insofern ratsam, beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des jeweiligen Landes bzgl. der Notwendigkeit eines Internationalen Führerscheins nachzufragen, bzw. zu klären, welche Art benötigt wird. Den Internationalen Führerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.
Bitte beachten Sie, dass ein Internationaler Führerschein nur ausgestellt werden kann, wenn Sie als Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis im Besitz eines (ab 01.01.1999 ausgestellten) EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins müssen bei Erteilung eines Internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen.
Bitte nutzen Sie vorrangig das angebotene Online-Formular für die Beantragung eines internationalen Führerscheins.
Falls eine persönliche Vorsprache nötig ist gelangen Sie über die Klickfläche "Terminvereinbarung für Fahrerlaubnis-und Kfz-Zulassungsbehörde" direkt zu der Seite, auf der Sie Ihr Anliegen auswählen und einen Termin vereinbaren können.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Kosten sowie das Merkblatt „Internationalen Führerschein online beantragen“ unter den weiterführenden Links.
Außerdem finden Sie dort die verlinkte Seite der Fahrerlaubnisbehörde.
Ausstellung eines Internationalen Führerscheins: ca. 15 Euro
ggf. zusätzliche Kosten für die Ausstellung eines EU-Kartenführerscheins
Kosten Gebührenerhöhung
Zentrale Seite der Fahrerlaubnisbehörde
Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.