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Berufsschüler; Beantragung einer notwendigen auswärtigen Unterbringung in Bayern

Berufsschüler können während der Blockschulphasen an einer Berufsschule eine Unterbringung beantragen.

Für Sie zuständig

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Leistungsdetails

Kreisfreie Gemeinden oder Landkreise können auswärtigen Berufsschülerinnen und Berufsschülern während ihrer Blockschulphasen an der Berufsschule eine Unterbringung gewähren.

Eine Unterkunft während der Berufsschulzeit kann nur erhalten,

  • wer einen Ausbildungsbetrieb oder ein verpflichtend eingerichtetes Berufsgrundschuljahr in Bayern besucht,
  • wer kein Umschüler ist und
  • wer einen tatsächlichen Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als 3 Stunden Hin- und Rückweg erreicht bzw. wer mehr als 12 Stunden vom Wohnort abwesend ist.

Der Antrag ist von dem volljährigen Berufsschüler/der volljährigen Berufsschülerin oder deren Erziehungsberechtigten bei Minderjährigkeit bei der zuständigen Stelle (z. B. Schulverwaltungsamt oder Berufsschule) zu stellen und zu unterschreiben.

Stand: 24.09.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus