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Wenn Ihr Unternehmen im Eisenbahnsektor tätig ist und als sogenannte Konformitätsbewertungsstelle arbeiten möchte, benötigt es eine entsprechende Anerkennung als Benannte Stelle durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Sie wollen als Konformitätsbewertungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Benannte Stelle (BS) anerkennen lassen. In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl der unten genannten Tätigkeits- und Fachgebiete beschränken.
BS sind Konformitätsbewertungsstellen. Diese Stellen prüfen zum Beispiel auf Antrag Produkte und Prozesse darauf, ob sie die rechtlichen Anforderungen an die Interoperabilität und die Gebrauchstauglichkeit erfüllen. Interoperabilität bedeutet, dass sämtliche Komponenten eines Eisenbahnsystems so ausgestaltet sind, dass der sichere und durchgehende Zugverkehr in Deutschland und in Europa gewährleistet ist.
Benannte Stelle (BS)
Benannte Stellen sind Konformitätsbewertungsstellen, die der Staat benennt. Diese Stellen prüfen die Einhaltung der europäischen Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und erteilen EG-Prüfbescheinigungen.
Zu den Aufgabenbereichen einer Konformitätsbewertung gehören unter anderem Prüfung, Inspektion, Bewertung und Zertifizierungsentscheidung. Die Prüfungen betreffen unter anderem Bauteile und Bauteilgruppen, von denen die Interoperabilität des Eisenbahnsystems abhängt und die zum Beispiel in den folgenden Bereichen nötig sind:
Infrastruktur:
Energie:
Eisenbahnfahrzeuge:
Anerkennung als BS
Die Anerkennung als BS gilt maximal 5 Jahre. Sie können diese um weitere 5 Jahre verlängern. Das EBA meldet diese an die Europäische Kommission zur Veröffentlichung in der NANDO‐Datenbank als Grundlage für das EU-weite Tätigwerden der BS.
Das EBA überwacht anerkannte BS regelmäßig.
Sie können die Anerkennung als BS online beantragen. Vor der Antragstellung können Sie bei Bedarf ein kostenfreies Informationsgespräch mit dem EBA vereinbaren.
Wenn Sie die Anerkennung als BS beantragen wollen, sind folgende Schritte notwendig:
Die Gebühren, die Sie zahlen müssen, bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Wenn Ihr Unternehmen im Eisenbahnsektor tätig ist und als sogenannte Unabhängige Bewertungsstelle arbeiten möchte, benötigt es eine entsprechende Anerkennung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Wenn Ihr Unternehmen im Eisenbahnsektor tätig ist und als sogenannte Konformitätsbewertungsstelle arbeiten möchte, benötigt es eine entsprechende Anerkennung als Bestimmte Stelle durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Wenn Ihr Unternehmen im Eisenbahnsektor tätig ist und als sogenannte ECM-Zertifizierungsstelle (ECMZ) arbeiten möchte, benötigt es eine entsprechende Anerkennung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).