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Unabhängig von der Art des Suchtproblems (z. B. Alkohol, illegale Drogen, Medikamente, Glücksspiel, Medien- und Internetnutzung) bieten die Psychosozialen Suchtberatungsstellen suchtgefährdeten bzw. suchtkranlen Menschen und deren Angehörigen Hilfe und Unterstützung. Ihr Schwerpunkt liegt dabei im Berich der ambulanten Beratung und Betreuung. In den meisten Fällen erfolgen hier die ersten Kontakte mit den Betroffenen; Weichenstellungen zur stationären oder ambulanten Therapie werden ermöglicht, eine Entgiftungsbehandlung kann vermittelt und Nachsorge bei ehemaligen Abhängigen zur Vermeidung von Rückfällen kann geleistet werden. Die Psychosozialen Suchtberatungsstellen bieten auch Hilfestellung bei der Klärung der Kostenübernahme für die Behandlung und Rehabilitation an.
Beratungen können direkt vor Ort oder online über die trägerübergreifende und bundesweit einheitliche Beratungsplattform "DigiSucht" (siehe "Weiterführende Links") erfolgen. Auch kombinierte Beratungskonzepte aus digitaler und analoger Beratung vor Ort sind möglich. Mit "DigiSucht" wurde ein besonders niedrigschwelliger, sowie zeit- und ortsungebundener Zusgang zum Hilfs- und Unterstützungsangebot der Psychosozialen Suchtberatungsstellen geschaffen. Neben allgemeinen Informationen zum Thema Sucht haben Ratsuchenden hier auch die Möglichkeit anonyme Selbsttests zum eigenen Konsumverhalten vorzunehmen.
Wenn Sie selbst von Sucht beroffen sind oder Fragen zum Umgang mit Suchtproblemen eines Angehörigen haben, wenden Sie sich bitte an eine Suchtberatungsstelle, Ihr Gesundheitsamt oder an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Ein bayernweites Verzeichnis dieser Einrichtungen und eine Zusammenstellung niedrigschwelliger Hilfen finden Sie auf der Internetseite der Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS) (siehe "Weiterführende Links"). Ein bundesweites Verzeichnis sowie umfassende Information zum Thema Sucht finden Sie auf der Internetseite der Deutschern Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (siehe "Weiterführende Links").
Die Beratung (analog vor Ort oder digital) durch Psychosoziale Suchtberatungsstellen oder Gesundheitsämter ist kostenfrei. In Falle einer ärztlichen Beratung (durch Haus- oder Fachärzte) werden die Kosten in der Regel durch die Krankenkassen getragen.
Die Gesundheitsämter, AIDS-Beratungsstellen und AIDS-Hilfen informieren und beraten über Ansteckungsrisiken, vorbeugende Maßnahmen und HIV-Antikörpertests.
Suchtpräventive Bemühungen zielen auf die Verhinderung von riskantem, gesundheitsschädlichem oder süchtigem Verhalten und Konsum ab. Neben der Vermeidung von Risikofaktoren sollen auch gesundheitliche Ressourcen und Kompetenzen gestärkt werden.
Betäubungsmittelabhängige Straftäter können unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Ziel der Überwindung der Suchterkrankung in anerkannten suchttherapeutischen Einrichtungen an Stelle eines Strafvollzuges ("Therapie statt Strafe") behandelt werden.