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Versorgungsempfängerstatistik; Übermittlung von Daten

Die Versorgungskassen müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

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Für Sie zuständig

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Bayerisches Landesamt für Statistik
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Leistungsdetails

Grundgesamtheit

Die Versorgungsempfängerstatistik liefert Daten über die Leistungsberechtigten des öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems. Hierzu gehören Versorgungsempfänger und -empfängerinnen nach Beamten- und Soldaten-versorgungsrecht sowie nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz und nach beamtenrechtlichen Grundsätzen.

Berichtszeitraum/-zeitpunkt

Stichtagserhebung zum 01.01. des jeweiligen Jahres. Außerdem werden Zu- und Abgänge im Vorjahr erhoben.

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

Für Versorgungsempfänger und -empfängerinnen, die eine Versorgung nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht, nach dem Gesetz zu Art. 131 Grundgesetz oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erhalten, werden folgenden Erhebungsmerkmale erfasst:

  • Geburtsmonat und -jahr,
  • Geschlecht, Familienstand,
  • Art des früheren Dienstverhältnisses,
  • Rechtsgrundlage der Versorgung,
  • Art des Versorgungsanspruchs,
  • Laufbahngruppe, Besoldungsgruppe,
  • Wohnort,
  • Ruhegehaltssatz,
  • Bestandsveränderungen im Vorjahr, Grund für den Eintritt des Versorgungsfalles, letzter Aufgabenbereich,
  • Bruttoversorgungsbezüge des Vorjahres,
  • Bruttoversorgungsbezüge im Berichtsmonat gegliedert nach Bezügebestandteilen,
  • Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand,
  • bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 FPStatG auch nach dem Einzelplan.

Nutzerbedarf

Die Daten der Versorgungsempfängerstatistik dienen zusammen mit den Personalstandsdaten der aktiven Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern, Berufssoldatinnen und -soldaten und Dienstordnungsangestellten als Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen auf dem Gebiet des Beamten- und Versorgungsrechts. Außerdem werden die Ergebnisse für Berechnungen über die zukünftige Entwicklung der Versorgungsberechtigten und die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte verwendet.

Die Versorgungsempfängerstatistik dient in Verbindung mit der Personalstandstatistik insbesondere als Datengrundlage für den Versorgungsbericht der Bundesregierung und die Kalkulation der Zuweisungssätze für den Versorgungsfonds des Bundes. Darüber hinaus fließen die Ergebnisse der Statistik in die Haushaltsplanung des Bundes ein und sind Grundlage zur Ermittlung von Pensionsverbindlichkeiten im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.

EVAS: 74211

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Alle berichtspflichtigen Dienststellen erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung die notwendigen Angaben an das Statistische Landesamt bzw. das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.

Bayernweite Ergänzung

Das Statistische Landesamt stellen Ihnen für diese Erhebung einen Online-Fragebogen auf der Internetplattform IDEV zur Verfügung. IDEV (= Internet Datenerhebung im Verbund) ist ein sicheres elektronisches Verfahren zur Datenerhebung. Die Zugangsdaten für IDEV erhalten Sie ebenfalls mit der schriftlichen Aufforderung.

Als Unternehmen / öffentliche Stelle sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Online-Fragebogen zu verwenden. Unternehmen können im Härtefall eine Ausnahme von der Online-Meldepflicht beantragen.

keine

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid bzw. Ingangsetzungsschreiben entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 21.07.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Landesamt für Statistik und Bayerisches Landesamt für Statistik