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In Studiengängen, in denen Zulassungsbeschränkungen („numerus clausus“) bestehen, setzt die Immatrikulation eine Zulassung voraus. Bei zulassungsfreien Studiengängen kann eine Voranmeldung erforderlich sein.
Residenzstr. 8
91522 Ansbach
Postfach 1963
91510 Ansbach
Friedrich-Streib-Str. 2
96450 Coburg
Postfach 1652
96406 Coburg
Alfons-Goppel-Platz 1
95028 Hof
Postfach 3368
95003 Hof
Bahnhofstr. 61
87435 Kempten (Allgäu)
Postfach 1680
87406 Kempten (Allgäu)
Am Lurzenhof 1
84036 Landshut
Am Lurzenhof 1
84036 Landshut
Lothstr. 34
80335 München
Lothstr. 34
80335 München
Wileystraße 1
89231 Neu-Ulm
Postfach 1744
89207 Neu-Ulm
Am Hofgarten 4
85354 Freising
85350 Freising
Bernd-Eichinger-Platz 1
80333 München
Bernd-Eichinger-Platz 1
80333 München
Veilhofstraße 34
90489 Nürnberg
Veilhofstr. 34
90489 Nürnberg
Arcisstr. 12
80333 München
Arcisstr. 12
80333 München
Hofstallstr. 6-8
97070 Würzburg
Hofstallstr. 6-8
97070 Würzburg
Kaiser-Wilhelm-Ring 23
92224 Amberg
Postfach 1462
92204 Amberg
Seybothstraße 2
93053 Regensburg
Postfach 120327
93025 Regensburg
Würzburger Str. 45
63743 Aschaffenburg
Würzburger Str. 45
63743 Aschaffenburg
An der Hochschule 1
86161 Augsburg
An der Hochschule 1
86161 Augsburg
Dieter-Görlitz-Platz 1
94469 Deggendorf
Postfach 1320
94453 Deggendorf
Esplanade 10
85049 Ingolstadt
Postfach 210454
85019 Ingolstadt
Keßlerplatz 12
90489 Nürnberg
Postfach 210320
90121 Nürnberg
Hochschulstr. 1
83024 Rosenheim
Hochschulstr. 1
83024 Rosenheim
Münzstr. 12
97070 Würzburg
Münzstr. 12
97070 Würzburg
Ulmenstraße 52i
90443 Nürnberg
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Universitätsstr. 2
86159 Augsburg
86135 Augsburg
Kapuzinerstr. 16
96047 Bamberg
Kapuzinerstr. 16
96045 Bamberg
Universitätsstr. 30
95447 Bayreuth
95440 Bayreuth
Schloßplatz 4
91054 Erlangen
Postfach 3520
91023 Erlangen
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Innstr. 41
94032 Passau
https://www.uni-passau.de/universitaet/kontakt/
94030 Passau
Universitätsstr. 31
93053 Regensburg
93040 Regensburg
Sanderring 2
97070 Würzburg
Sanderring 2
97070 Würzburg
Arcisstr. 21
80333 München
80290 München
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80333 München
80290 München
Silberstraße 21
44137 Dortmund
Silberstraße 21
44137 Dortmund
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine Zulassung Voraussetzung für die Immatrikulation. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen
An einem Zulassungsverfahren wird nur beteiligt, wer bei der Bewerbung für ein Sommersemester bis zum 15. Januar, bei der Bewerbung für ein Wintersemester bis zum 15. Juli die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung für den gewählten Studiengang erworben hat. Wer zum Bewerbungsstichtag das 55. Lebensjahr vollendet hat, wird an einem Zulassungsverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der Bewerberin oder des Bewerbers schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen.
Der Weg zu einer erfolgreichen Bewerbung kann – je nach gewünschtem Studiengang – unterschiedlich verlaufen. Der Großteil der zulassungsbeschränkten Studiengänge wird über das DoSV koordiniert. Das DoSV wird von der Stiftung für Hochschulzulassung im Auftrag der Hochschulen durchgeführt und koordiniert den Bewerbungsprozess für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge. Darüber hinaus ist das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie im DoSV integriert.
DoSV
Das DoSV beginnt mit der Bewerbungsphase. Möchten Sie sich für ein teilnehmendes Studienangebot bewerben, müssen Sie sich im DoSV-Bewerbungsportal registrieren. Nach der Registrierung können Sie sich auf bis zu zwölf Studienangebote bewerben und anschließend priorisieren, d. h. Ihre Bewerbungen in die Reihenfolge bringen, die Ihren Wünschen entspricht. Innerhalb der Koordinierungsphase wird durch die Hochschule ermittelt, ob Sie ein Zulassungsangebot erhalten können. Anschließend findet die Phase des Koordinierten Nachrückens statt. Dabei werden frei gebliebene Studiengänge an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die bisher keine Zulassung erhalten konnten. Mit Ende des Koordinierten Nachrückens ist die Studienplatzvergabe beendet.
ZV
Das Bewerbungsverfahren für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie wird zentral über hochschulstart durchgeführt. Um sich bewerben zu können, müssen Sie sich zuerst im DoSV-Bewerbungsportal registrieren. Nach der Registrierung werden Sie über das jeweilige Studienangebot zum Portal „AntOn“ (= Antrag Online) weitergeleitet. Dort müssen Sie Ihren Bewerbungsantrag ausfüllen. Im Anschluss müssen Sie den ausgedruckten Antrag mit den erforderlichen Bewerbungsunterlagen postalisch an hochschulstart senden.
Unterlagen
Im ZV muss der Zulassungsantrag elektronisch über das Webportal der Stiftung für Hochschulzulassung innerhalb der Bewerbungsfrist zugegangen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt muss auch das ausgedruckte und unterschriebene Antragsformular samt den zum Nachweis erforderlichen Unterlagen der Stiftung vorliegen. Im Übrigen bestimmt die Stiftung die Form der Anträge und die zum Nachweis erforderlichen Unterlagen und deren Form. Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheidet die jeweilige Hochschule über die vorzulegenden Unterlagen und deren Form.
Soweit in Einzelfällen örtliche Zulassungsbeschränkungen bestehen und die Studiengänge nicht über das DoSV koordiniert werden, wenden Sie sich bitte an die betreffende Hochschule, um nähere Informationen zur Bewerbung zu erhalten.
Das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor) und das Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt (Master), sind grundsätzlich abgabenfrei.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Studienberatung und sonstigen zuständigen Stelle (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studentenamt u.ä.) der jeweiligen Hochschule.
Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen muss der Zulassungsantrag
bei der Stiftung für Hochschulzulassung eingegangen sein (Ausschlussfristen).
Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen außerhalb der DoSV muss der Zulassungsantrag für das Sommersemester bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis zum 15. Juli bei der Hochschule eingegangen sein (Ausschlussfristen). Bei Studiengängen innerhalb des DoSV muss der Zulassungsantrag über das Webportal der jeweiligen Hochschule oder, soweit die Hochschule dies zulässt, über das Webportal der Stiftung für Hochschulzulassung bis zum Ablauf dieser Fristen eingegangen sein.
Die Hochschulen können durch Satzung für Studiengänge, die nicht zulassungsbeschränkt sind, Voranmeldefristen für Bewerberinnen und Bewerber festlegen. Dabei kann vorgesehen werden, dass bei Versäumnis der Voranmeldefrist die Immatrikulation für den betreffenden Studiengang versagt wird, es sei denn, dass die Bewerberin oder der Bewerber diese Frist ohne Verschulden versäumt hat.
Das Internetportal bietet zielgruppenorientierte Informationen zu allen Fragen der akademischen Weiterbildung und des lebenslangen Lernens an bayerischen Hochschulen.
Sie können sich über die Musikhochschulstudiengänge informieren.
Verschiedene Internetportale in Bayern bieten Hilfestellung für alle, die in Bayern studieren wollen oder bereits studieren.
Sie können sich über die Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Technische Hochschulen in Bayern informieren.