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In Studiengängen, in denen Zulassungsbeschränkungen („numerus clausus“) bestehen, setzt die Immatrikulation eine Zulassung voraus. Bei zulassungsfreien Studiengängen kann eine Voranmeldung erforderlich sein.
Ulmenstraße 52i
90443 Nürnberg
Ulmenstraße 52i
90443 Nürnberg
Universitätsstr. 2
86159 Augsburg
86135 Augsburg
Kapuzinerstr. 16
96047 Bamberg
Kapuzinerstr. 16
96045 Bamberg
Universitätsstr. 30
95447 Bayreuth
95440 Bayreuth
Schloßplatz 4
91054 Erlangen
Postfach 3520
91023 Erlangen
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Innstr. 41
94032 Passau
https://www.uni-passau.de/universitaet/kontakt/
94030 Passau
Universitätsstr. 31
93053 Regensburg
93040 Regensburg
Sanderring 2
97070 Würzburg
Sanderring 2
97070 Würzburg
Arcisstr. 21
80333 München
80290 München
Arcisstr. 21
80333 München
80290 München
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine Zulassung Voraussetzung für die Immatrikulation. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen
Sie können sich bei der Technischen Universität München online für einen Studiengang bewerben. Die Bewerbung läuft über das Campus Management System TUMonline.
An einem Zulassungsverfahren wird nur beteiligt, wer bei der Bewerbung für ein Sommersemester bis zum 15. Januar, bei der Bewerbung für ein Wintersemester bis zum 15. Juli die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung für den gewählten Studiengang erworben hat. Wer zum Bewerbungsstichtag das 55. Lebensjahr vollendet hat, wird an einem Zulassungsverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der Bewerberin oder des Bewerbers schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen.
Der Weg zu einer erfolgreichen Bewerbung kann – je nach gewünschtem Studiengang – unterschiedlich verlaufen. Der Großteil der zulassungsbeschränkten Studiengänge wird über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) koordiniert. Das DoSV wird von der Stiftung für Hochschulzulassung im Auftrag der Hochschulen durchgeführt und koordiniert den Bewerbungsprozess für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge. Darüber hinaus ist das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie im DoSV integriert.
DoSV
Das DoSV beginnt mit der Bewerbungsphase. Möchten Sie sich für ein teilnehmendes Studienangebot bewerben, müssen Sie sich im DoSV-Bewerbungsportal registrieren. Nach der Registrierung können Sie sich auf bis zu zwölf Studienangebote bewerben und anschließend priorisieren, d. h. Ihre Bewerbungen in die Reihenfolge bringen, die Ihren Wünschen entspricht. Innerhalb der Koordinierungsphase wird durch die Hochschule ermittelt, ob Sie ein Zulassungsangebot erhalten können. Anschließend findet die Phase des Koordinierten Nachrückens statt. Dabei werden frei gebliebene Studiengänge an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die bisher keine Zulassung erhalten konnten. Mit Ende des Koordinierten Nachrückens ist die Studienplatzvergabe beendet.
ZV
Das Bewerbungsverfahren für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie wird zentral über hochschulstart durchgeführt. Um sich bewerben zu können, müssen Sie sich zuerst im DoSV-Bewerbungsportal registrieren. Nach der Registrierung werden Sie über das jeweilige Studienangebot zum Portal „AntOn“ (= Antrag Online) weitergeleitet. Dort müssen Sie Ihren Bewerbungsantrag ausfüllen. Im Anschluss müssen Sie den ausgedruckten Antrag mit den erforderlichen Bewerbungsunterlagen postalisch an hochschulstart senden.
Soweit in Einzelfällen örtliche Zulassungsbeschränkungen bestehen und die Studiengänge nicht über das DoSV koordiniert werden, wenden Sie sich bitte an die betreffende Hochschule, um nähere Informationen zur Bewerbung zu erhalten.
Die Onlinebewerbung über das Campus Management System TUMonline ist der erste Schritt einer Bewerbung für ein Studienangebot an der Technischen Universität München. Der Bewerbungsassistent führt Sie online Schritt für Schritt durch die Onlinebewerbung. Nach Abschluss der Onlinebewerbung erhalten Sie einen Antrag auf Zulassung bzw. auf Immatrikulation, den Sie zusammen mit weiteren Unterlagen postalisch an die Technische Universität München schicken müssen. Die genauen Voraussetzungen und die notwendigen Unterlagen sind vom gewählten Studienangebot und der individuellen Vorbildung abhängig.
Wenn alle Unterlagen form- und fristgerecht vorliegen, wird die fachliche Eignung als Voraussetzung für eine Zulassung von der zuständigen Fakultät oder Einrichtung geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung werden die Bewerberinnen und Bewerber über das Ergebnis informiert und erhalten bei einem positiven Ergebnis eine Zulassung zum Studium.
Das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor) und das Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt (Master), sind grundsätzlich abgabenfrei.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Studienberatung und sonstigen zuständigen Stelle (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studentenamt u.ä.) der jeweiligen Hochschule.
Bei bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen muss der Zulassungsantrag
bei der Stiftung für Hochschulzulassung eingegangen sein (Ausschlussfristen).
Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen muss der Zulassungsantrag für das Sommersemester bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis zum 15. Juli bei der Universität eingegangen sein (Ausschlussfristen).
Die Universitäten können durch Satzung für Studiengänge, die nicht zulassungsbeschränkt sind, Voranmeldefristen für Bewerberinnen und Bewerber festlegen. Dabei kann vorgesehen werden, dass bei Versäumnis der Voranmeldefrist die Immatrikulation für den betreffenden Studiengang versagt wird, es sei denn, dass die Bewerberin oder der Bewerber diese Frist ohne Verschulden versäumt hat.
Die Bewerbung für Studienangebote der Technischen Universität München ist nur während der jeweils geltenden Bewerbungsfrist möglich. Die Fristen werden auf der Homepage der Technischen Universität München veröffentlicht.
Das Internetportal bietet zielgruppenorientierte Informationen zu allen Fragen der akademischen Weiterbildung und des lebenslangen Lernens an bayerischen Hochschulen.
Sie können sich über die Musikhochschulstudiengänge informieren.
Verschiedene Internetportale in Bayern bieten Hilfestellung für alle, die in Bayern studieren wollen oder bereits studieren.
Sie können sich über die Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Technische Hochschulen in Bayern informieren.