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Suchtpräventive Angebote; Inanspruchnahme

Suchtpräventive Bemühungen zielen auf die Verhinderung von riskantem, gesundheitsschädlichem oder süchtigem Verhalten und Konsum ab. Neben der Vermeidung von Risikofaktoren sollen auch gesundheitliche Ressourcen und Kompetenzen gestärkt werden.

Für Sie zuständig

Hausanschrift

Lessingstraße 1
80336 München

Postanschrift

Lessingstraße 1

80336 München

Leistungsdetails

Verhindern von riskantem, gesundheitsschädlichem oder süchtigem Verhalten - das sind wichtige Ziele von Suchtprävention. Neben stoffgebundenen Süchten hinsichtlich Alkohol, Tabak, Cannabis, illegaler Drogen oder Medikamenten sind auch nicht-stoffgebundene Süchte, wie Glücksspielsucht oder Internet- und Computerabhängigkeit Bestandteile der Suchtprävention. Die Maßnahmen und Angebote sollen Menschen dazu befähigen und motivieren, ihr Verhalten gesundheitsförderlich auszurichten. Zugleich werden die gesellschaftlichen Bedingungen dafür geschaffen. Persönliche Ressourcen sollen gefördert, Gesundheitskompetenzen gestärkt und Risikofaktoren, wie z. B. ein frühes Einstiegsalter in den Substanzkonsum, vermieden werden.

Präventive Aufklärungsmaßnahmen über Suchtproblematiken richten sich an die Allgemeinbevölkerung, dabei sowohl an die besonders vulnerablen Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen, als auch an Personengruppen mit bereits vorhandenem Risikoverhalten.

Das Bayerische Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) (siehe "Weiterführende Links") informiert, bildet Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus und konzipiert sowie unterstützt Maßnahmen der Suchtprävention in Bayern auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse. Konkrete Maßnahmen in den Städten und Landkreisen vor Ort werden v.a. durch die zuständigen Gesundheitsämter angeboten und durchgeführt.

Umfassende Informationen zum Thema Sucht finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (siehe "Weiterführende Links"). Auch die trägerübergreifende und im Bundesgebiet einheitliche Beratungsplattform "DigiSucht" (siehe "Weiterführende Links") stellt allgemeine Informationen zum Thema Sucht zur Verfügung und bietet darüber hinaus die Möglichkeit, anonyme Selbsttests zum eigenen Konsumverhalten vorzunehmen.

 

Ergänzung: Landratsamt Berchtesgadener Land

Gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 GDG bieten die bayerischen Gesundheitsbehörden auch gesundheitliche Beratung für Menschen an, die an einer Sucht leiden, von ihr bedroht oder dadurch gefährdet sind. Dies erfolgt in der Regel über Personen, Einrichtungen und Stellen, die vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfen gewähren können.

Im Landkreis Berchtesgadener Land ist insoweit die Caritas Fachambulanz für Suchterkrankungen im Berchtesgadener Land, Wittelsbacher Straße 10b, 83435 Bad Reichenhall, telefonisch erreichbar unter 08651 9585 0, per E-Mail unter fachambulanzbgl@caritasmuenchen.org richtige und unmittelbar zuständige Ansprechstelle für eine individuelle Suchtberatung.

Die Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe der Freien Wohlfahrtspflege Bayern, Lessingstraße 1, 80336 München – kurz: „KBS“ – telefonisch erreichbar unter 089 200 032 750, per E-Mail unter info@kbs-bayern.de bietet unter anderem eine bayernweite Übersicht und Suchfunktion für Beratungsstellen und Facheinrichtungen zum Thema Suchtprävention und -Behandlung an, online unter https://www.kbs-bayern.de/informationen-und-hilfe/hilfsangebote.

Bayernweit konzipiert und unterstützt zudem das Bayerische Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung – kurz: „ZPG“ – Maßnahmen der Suchtprävention in Bayern auf dem aktuellen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse und drängender gesellschaftsrelevanter Themen. Thematisch werden von dort aus nicht nur stoffgebundene Süchte – z. B. Alkohol, Tabak, illegale Drogen – sondern auch nicht-stoffgebundene Süchte wie Ess-Störungen oder Internet- und Computerspielabhängigkeit behandelt. Das ZPG ist angegliedert an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – kurz: „LGL“. Nähere Informationen finden Sie online unter https://www.zpg-bayern.de/suchtpraevention.html.

Über die Geschäftsstelle der GesundheitsregionPLUS im Landratsamt Berchtesgadener Land unterstützt auch die Untere Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) im Berchtesgadener Land zusätzlich das Beratungswesen und die Vernetzung im Bereich Suchtprävention, besonders über den Sucht-Arbeitskreis und das fachbereichsübergreifende Engagement im Arbeitskreis „Prävention BGL“. Bei Interesse an der Netzwerk- und Präventionsarbeit zu diesem Thema können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle der GesundheitsregionPLUS wenden – telefonisch unter +49 8651 773 -871 oder per E-Mail: gesundheitsregionplus@lra-bgl.de.

Bitte beachten Sie, dass insofern keine direkte Suchtberatung oder -Behandlung durch das Gesundheitsamt Berchtesgadener Land angeboten werden kann.

Stand: 03.03.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention