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Kommunale Bäder; Nutzung und Zahlung der Benutzungsgebühren

Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.

Für Sie zuständig

Große Kreisstadt Weißenburg i.Bay. - Sachgebiet 20 - Finanzwesen allgemein

Leistungsdetails

Informationen über die Gebühren und die Ermäßigungen finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 17.04.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales