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Die Energieverbrauchskennzeichnung leistet einen wichtigen Beitrag, um die Energieeffizienz von Produkten innerhalb einer Produktgruppe zu vergleichen und eine fundierte Kaufentscheidung treffen zu können. Jede Energieverbrauchskennzeichen ist produktgruppenspezifisch in Gestaltung und Inhalt angepasst und in der jeweiligen EU-Verordnung festgelegt. Diese Verordnungen sind direkt anwendbar und bedürfen keiner weiteren Umsetzung in nationales Recht. Die betroffenen Hersteller oder Importeure müssen dafür sorgen, dass ihre Produkte die festgelegten Anforderungen in der jeweiligen Verordnung erfüllen. Erst dann dürfen diese in der EU in Verkehr gebracht werden.
Die Bundesländer sind für die Überwachung der Energieverbrauchskennzeichnungsanforderungen in Deutschland verantwortlich. Dabei wird das Aufgabenspektrum der Marktüberwachung durch das Marktüberwachungsgesetz (MüG) vorgegeben. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise Stichprobenkontrollen von Produkten und die Prüfung von Unterlagen. Die Bayerischen Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen haben sich im Bereich der Marktüberwachung spezialisiert.
Wenn Sie Fragen haben, oder der Verdacht besteht, dass ein Produkt die vorgeschriebenen Beschaffenheitsanforderungen nicht erfüllt, können Sie sich direkt an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt bei den Regierungen wenden. Ihr Ansprechpartner für den Bereich Energielabelanforderungen ist das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Schwaben. Als Instrument zum Informationsaustausch über unsichere Produkte und Produktrisiken steht dem Verbraucher und Behörden zudem das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten (ICSMS) (siehe "Online-Verfahren") zur Verfügung.
Die Marktüberwachung wird in Bayern von den Gewerbeaufsichtsämtern bei den einzelnen Regierungen wahrgenommen. Damit vertritt die Bayerische Gewerbeaufsicht sowohl das Interesse der Verbraucher/-innen an sicheren Produkten und dem Schutz der Umwelt also auch das berechtigte Interesse der Hersteller und Importeure nach einem Schutz vor unlauteren Wettbewerbspraktiken.
Dabei haben sich die Bayerischen Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen jeweils auf ganz konkrete Produktbereiche der Marktüberwachung spezialisiert. Einen Überblick über die entsprechenden Zuständigkeiten finden Sie unter "Weiterführende Links".
Auftrag des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung der Oberpfalz ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen. Hierzu zählen unter anderem aktive (von einer Energiequelle abhängende) Medizinprodukte.
Das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung von Niederbayern ist für die Überwachung der umweltgerechten Gestaltung (Ökodesign) verantwortlich.
Auftrag des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung der Oberpfalz ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen. Hierzu zählen unter anderem ortsbewegliche Druckgeräte.
Auftrag des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung der Oberpfalz ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen. Hierzu zählen unter anderem aktive (von einer Energiequelle abhängende) In-Vitro-Diagnostika.
Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure (Einführer) von Medizinprodukten müssen sich bevor sie ein Produkt in Verkehr bringen über das elektronische System für die Registrierung von Wirtschaftsakteuren (EUDAMED) registrieren lassen.
Das Verbraucherportal Bayern bietet online neutrale, verständliche Informationen zu den wichtigsten Verbraucherthemen sowie aktuelle Meldungen aus der Welt des Verbraucherschutzes für alle Verbraucherinnen und Verbraucher.