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Wenn Sie das deutsche Kulturerbe in Osteuropa erforschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Johann-Justus-Weg 147 a
26127 Oldenburg
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26127 Oldenburg
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
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53117 Bonn
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Projekte zur wissenschaftlichen Erforschung der deutschen Vergangenheit in
Ihr Projekt untersucht das deutsche Kulturerbe des östlichen Europa zwischen Mittelalter und Gegenwart. Die Förderung des akademischen Nachwuchses, internationale Kooperationen, Interdisziplinarität und Öffentlichkeitswirksamkeit werden begrüßt. Die Erforschung des deutschen Kulturerbes sollte nach Möglichkeit in Kooperation mit Einrichtungen und Akteuren aus dem östlichen Europa durchgeführt werden.
Sie können eine Förderung beispielsweise für folgende Maßnahmen bekommen:
Keine Förderung bekommen Sie für:
Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Förderung ausgegeben haben. Dafür müssen Sie alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den Projektausgaben zu tun haben. In einem Abschlussbericht müssen Sie Aussagen zu den geleisteten Arbeiten und der Erreichung der Projektziele treffen. Ihren Antrag reichen Sie schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein. Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis auf weitere Fördermöglichkeiten:
Sie können außerdem Projekte der kulturellen Vermittlung und der Erhaltung deutscher Kulturgegenstände im Rahmen der Kulturförderung nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) bei der BKM sowie den Bundesländern beantragen.
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.
Wenn Sie Kultur vermitteln oder Kulturgüter mit Bezug zum östlichen Europa bewahren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Die Rechtsgrundlage für das Förderprogramm "National wertvolle Kulturdenkmäler" wurde zum 31.12.2023 außer Kraft gesetzt. Die Beantragung von Mitteln aus dem Förderprogramm ist nicht mehr möglich.