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Der Freistaat Bayern fördert Forschungs- und Entwicklungs- (F&E-) Vorhaben von Gründern im Bereich der allgemeinen Technologien, sofern diese der industriellen Forschung bzw. der experimentellen Entwicklung zuordenbar sind.
Die Förderung soll Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anregen und neugegründete Firmen unterstützen. Gefördert werden können technologisch und wirtschaftlich risikobehaftete Entwicklungsvorhaben, die im Zusammenhang mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen stehen und darauf abzielen, die technologische Basis von neugegründeten und kleinen Unternehmen aufzubauen oder zu verstärken.
Gefördert werden können Vorhaben der Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen von der Idee bis zu einem alle Funktionen erfüllenden ersten Prototypen. Sofern noch kein beurteilungsreifes, tragfähiges technologisches Konzept für die Unternehmensgründung vorliegt, können Konzeptvorhaben zu dessen Erstellung gefördert werden (Vorentwicklung). Ein Produkt oder Produktionsverfahren gilt als neu, wenn es im Europäischen Wirtschaftsraum noch nicht auf dem Markt ist. Bestehende Schutzrechte dürfen nicht verletzt werden.
Antragsberechtigt sind Personen, die die Absicht haben, ein technologieorientiertes Unternehmen zu gründen, und über das zur Durchführung des Vorhabens notwendige technische Fachwissen verfügen, oder technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die seit weniger als sechs Jahren existieren und weniger als zehn Mitarbeiter haben sowie die Voraussetzungen an ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) erfüllen.
Gefördert werden können
Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Die Beihilfeintensität beträgt bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Kosten des F&E-Vorhabens, bei Konzeptvorhaben bis zu 35 %.
Die Bearbeitungsdauer von der ersten Antragstellung bis zum Förderbescheid beträgt etwa 6 Monate bzw. 3 Monate bei Konzeptvorhaben. Mit Einreichung eines ersten prüffähigen Antrags kann auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden.
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Sie können sich über das Portal "Gründerland Bayern" und zum Beispiel bei den Kreisverwaltungsbehörden über die Beratungs- und Fördermöglichkeiten für Existenzgründerinnen und -gründer informieren.
Im Freistaat Bayern sind die Aussichten, erfolgreich selbständig zu sein, besonders günstig. Um Bayern zum Spitzenreiter in Sachen Existenzgründungen zu machen, hat die Bayerische Staatsregierung die Initiative Gründerland Bayern ins Leben gerufen.
Die Wirtschaftsförderung dient der Schaffung neuer und der Erhaltung bestehender Arbeitsplätze. Durch öffentliche Förderkredite und Zuschüsse werden Existenzgründer und mittelständische Unternehmen bei ihren Zukunftsinvestitionen begleitet.