Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Zu den Aufgaben des ersten Bürgermeisters gehört es, die Beratungsgegenstände der Gemeinderatssitzungen vorzubereiten und den Gemeinderat unter Angabe der Tagesordnung mit angemessener Frist zu den Sitzungen einzuberufen.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Georg-Langbein-Str. 1
96465 Neustadt b.Coburg
Postfach 1580
96460 Neustadt b.Coburg