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Zu den Aufgaben des ersten Bürgermeisters gehört es, die Beratungsgegenstände der Gemeinderatssitzungen vorzubereiten und den Gemeinderat unter Angabe der Tagesordnung mit angemessener Frist zu den Sitzungen einzuberufen.
Untere Hauptstraße 2
84072 Au i.d.Hallertau
Untere Hauptstraße 2
84072 Au i. d. Hallertau