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Zu den Aufgaben des ersten Bürgermeisters gehört es, die Beratungsgegenstände der Gemeinderatssitzungen vorzubereiten und den Gemeinderat unter Angabe der Tagesordnung mit angemessener Frist zu den Sitzungen einzuberufen.
und
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Schulstr. 6
94339 Leiblfing
Schulstr. 6
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