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Zu den Aufgaben des ersten Bürgermeisters gehört es, die Beratungsgegenstände der Gemeinderatssitzungen vorzubereiten und den Gemeinderat unter Angabe der Tagesordnung mit angemessener Frist zu den Sitzungen einzuberufen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Ignaz-Günther-Str. 5
83629 Weyarn
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83629 Weyarn