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Wenn Sie Versicherungsentgelte erhalten, müssen Sie die Versicherungsteuer selbst berechnen und beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anmelden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Versicherungsteuer betrifft Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen. Steuerschuldner der Versicherungsteuer ist der Versicherungsnehmer. Jedoch müssen Sie als Versicherer in der Regel die vereinnahmte Versicherungsteuer für den Versicherungsnehmer entrichten. Der Versicherungsnehmer muss nur dann die Versicherungsteuer selbst anmelden und entrichten, wenn weder Versicherer noch Inkassobevollmächtigte ihren Sitz in einem EU- oder EWR-Staat haben.
Als Steuerentrichtungsschuldner müssen Sie Ihre Steuer im Rahmen der Steueranmeldung für Versicherungen selbst berechnen, anmelden und entrichten.
Sie sind:
für Ihren Fall passendes Online-Formular:
Ihre Versicherungsteueranmeldung müssen Sie elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) übermitteln.
Hinweise:
Es fallen keine Kosten an.
für Versicherer und Bevollmächtigte:
für Versicherungsnehmer:
Hinweise:
Geht die Steueranmeldung nicht rechtzeitig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein, müssen Sie möglicherweise einen Verspätungszuschlag zahlen.
Wenn Sie die Frist von 15 Tagen nicht einhalten, entscheidet das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen über die Höhe der Steuer.
Ihre Steueranmeldung gilt mit Eingang beim BZSt als Steuerfestsetzung und unterliegt dem Vorbehalt der Nachprüfung. Führt die Steueranmeldung zu einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder zu einer Steuervergütung, gilt diese erst als Steuerfestsetzung, wenn das BZSt zustimmt. Die Zustimmung bedarf keiner Form.
Als Versicherer sind Sie verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen Ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen.
Beantragen Sie eine Steuernummer zur Anmeldung und Entrichtung der Versicherung- oder Feuerschutzsteuer.