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Waffen; Anzeige einer unbrauchbar gemachten oder zerstörten Waffe

Wenn Sie Ihre Waffen unbrauchbar haben machen lassen oder vernichtet haben, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Ansprechpartner - Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Sachgebiet 34 - Waffen-, Jagd- und Fischereirecht

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