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Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Schaumbergstr. 14
95032 Hof
Postfach 3260
95004 Hof
Luitpoldplatz 7 - 9
95444 Bayreuth
Briefanschrift: Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt ebenso Zuwendungen für Maßnahmen der naturverträglichen Erholung innerhalb und außerhalb von Naturparken.
Maßnahmen nach den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) dienen dazu,
Erholungsmaßnahmen dienen dem Erhalt und der Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzungen auf der Grundlage der Pflege- und Entwicklungspläne.
Die Antragstellung sowie der vollständige Bewilligungsvollzug erfolgt digital über die IT-Fachanwendung „Luna.Natur“. Wenden Sie sich für die Einladung zur Registrierung einer Nutzerkennung bitte an Ihre zuständige untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt.
Anträge werden über die Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.
Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung (höhere Naturschutzbehörde).
Um eine verbesserte Steuerung und einen gezielteren Mitteleinsatz zu ermöglichen, werden die zur Verfügung stehenden Fördermittel 2026 erneut im Rahmen eines Priorisierungsverfahrens ausgegeben. Um berücksichtigt zu werden, müssen Förderanträge bis spätestens 27.03.2026 (Sommermaßnahmen) bzw. 24.07.2026 (Wintermaßnahmen) bei den unteren Naturschutzbehörden (uNB) eingegangen sein. Die Beantragung ist ab dem Jahr 2026 ausschließlich über die webbasierte Fachanwendung „LUNA.Natur“ möglich.
Bei der Verteilung der Haushaltsmittel wird besonderes Augenmerk auf die Sicherung von vorhandenen Strukturen des Naturschutzes gelegt. Vorhaben, die explizit der Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen oder der im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition festgelegten Ziele dienen, werden prioritär berücksichtigt. Dazu zählen Vorhaben zur Umsetzung des Bayerischen Streuobstpaktes, des Moorschutzes, des Artenschutzes sowie zum Ausbau und zur Pflege des Biotopverbundes. Es gibt jedoch auch Vorhaben, die im aktuellen Verfahren nicht berücksichtigt werden können. Dazu zählen insbesondere mehrjährige Projekte, Vorhaben der großflächigen Neuentbuschung und -freistellung oder Flächenankäufe außerhalb von Mooren. Für genauere Informationen stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner der Regierungen und unteren Naturschutzbehörden zur Verfügung.
Sonderfall: „GAK-Heckenprogramm“
Unabhängig von o. g. Verfahren stehen in 2026 zusätzliche Fördermittel für die Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Hecken, Knicks, Feldgehölzen und Baumreihen zum Zwecke des natürlichen Klimaschutzes zur Verfügung. Es handelt sich dabei um zweckgebundene Bundesmittel aus der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Rahmenplan 2025-2028 Förderbereich 4 H 2.0). Über das Programm können grundsätzlich. Projekte bis einschl. 2031 gefördert werden.
Zuwendungsfähig sind Vorhaben zur Neupflanzung einschließlich Pflanzmaterial, Kulturvorbereitung, Schutz (z. B. gegen Wildverbiss) und Sicherung (z. B. Bewässerung) der Kultur während der ersten 5 Jahre. Heckenpflegemaßnahmen können hierüber nicht gefördert werden.
Förderanträge sind auch für diesen Zweck über die Fachanwendung „LUNA.Natur“ einzureichen. Eine Antragstellung ist ganzjährig möglich, die o. g. Stichtage gelten hier nicht. Vorhaben, die im Rahmen des GAK-Heckenprogramms förderfähig sind, müssen jedoch zwingend noch im Jahr 2026 beantragt und bewilligt werden.
Nähere Informationen zu diesem Förderprogramm erhalten Sie ebenfalls von den zuständigen Ansprechpartnern bei den Regierungen und unteren Naturschutzbehörden.
Die Antragstellung für Zuwendungen gemäß den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) findet aktuell in jährlich mehreren Phasen - Sommer bzw. Winter - statt. Die Frist für die aktuelle Antragstellung der Sommermaßnahmen 2026 läuft bis zum 27.03.2026.
Die Wintermaßnahmen 2026 können anschließend bis zum Fristablauf 24.07.2026 beantragt werden.
Der Freistaat Bayern fördert die Renaturierung von Mooren.
Die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen wird gezielt honoriert.
Freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen, werden honoriert.
Gefördert wird die Pflege und Markierung von Wanderwegen im Rahmen einer naturverträglichen Besucherlenkung. Ebenso die umweltgerechte Ver- und Entsorgung und der energetisch nachhaltige Betrieb von Unterkunftshäusern.