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Mit der "Bescheinigung in Steuersachen" können Sie nachweisen, dass Sie steuerlich zuverlässig sind. Das ist oft notwendig, wenn Sie zum Beispiel ein Unternehmen gründen oder öffentliche Aufträge erhalten wollen.
Tändelmarkt 1
86720 Nördlingen
Postfach 1521
86715 Nördlingen
Sallingerstraße 2
86609 Donauwörth
86607 Donauwörth
Mit der "Bescheinigung in Steuersachen", die auch als Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeichnet wird, können Sie nachweisen, dass Sie steuerlich zuverlässig sind.
Die Vorlage einer "Bescheinigung in Steuersachen" ist oft erforderlich, wenn Sie zum Beispiel:
Eine "Bescheinigung in Steuersachen" kann auch privaten Auftraggeberinnen und Auftraggebern als Entscheidungshilfe dienen.
Jede "Bescheinigung in Steuersachen" enthält Angaben zu Ihrer Person und zu Ihren steuerlichen Verhältnissen in den letzten Jahren, unter anderem:
Die "Bescheinigung in Steuersachen" gibt nur Auskunft über Ihre aktuelle steuerliche Situation. Sie ist wertungsfrei und enthält keine Prognose über Ihr zukünftiges Verhalten.
Die "Bescheinigung in Steuersachen" stellt Ihnen Ihr Finanzamt aus.
Für eine "Bescheinigung in Steuersachen", die Auskunft über kommunale Steuern geben soll, ist Ihre Kommunalverwaltung zuständig. Dazu gehören zum Beispiel:
Sie können den formlosen Antrag schriftlich oder online stellen.
Wenn Sie den Antrag online stellen:
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.