Logo Bayernportal

Führerschein; Beantragung wegen Ablauf der Gültigkeit

Die neuen Kartenführerscheine werden in ihrer Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.

Ansprechpartner - Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 52 Straßen- und Verkehrswesen

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.