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Gemeinnützige und gewerbliche Sammlung; Anzeige

Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von verwertbaren Abfällen aus privaten Haushalten sind vor ihrer beabsichtigten Aufnahme der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Landratsamt Eichstätt

FB 442 - Abfallrecht, Altlasten und Bodenschutz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

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85072 Eichstätt

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