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Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Ignaz-Günther-Str. 5
83629 Weyarn
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