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Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

Ansprechpartner - Stadt Neustadt a.d.Aisch

22 - Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung, Versicherungen einschl. Schadensfälle

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