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Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
                        Zeppelinstraße 15 
                        97074 Würzburg
                      
97067 Würzburg
                        Silcherstraße 5 
                        97074 Würzburg
                      
Postfach 5120
97001 Würzburg
                        Mainstr. 15 
                        97276 Margetshöchheim
                      
Mainstr. 15
97276 Margetshöchheim
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.
An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.
Die Liegenschaftsverwaltung ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.