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Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.
Danziger Str. 5
91522 Ansbach
Postfach 617
91511 Ansbach
Nägelsbachstr. 1
91052 Erlangen
Postfach 2520
91013 Erlangen
Marktplatz 11
91074 Herzogenaurach
Postfach 1260
91072 Herzogenaurach
Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.
An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.
Die Liegenschaftsverwaltung ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.