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Handwerkerleistungen; Beantragung der Durchführung eines Vermittlungsverfahren

Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern können beide Streitparteien die bei der Handwerkskammer eingerichtete Vermittlungsstelle in Anspruch zu nehmen. Diese versucht, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.

Ansprechpartner - Handwerkskammer für München und Oberbayern

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