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Agrarförderungsprogramme; Stellung eines Mehrfachantrags

Landwirte/Landwirtinnen können mit dem Mehrfachantrag verschiedene Agrarförderungsprogramme beantragen.

Online-Verfahren

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Für Sie zuständig

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt

Leistungsdetails

Folgende Förderungen können beantragt werden:

  • Direktzahlungen
    • Einkommensgrundstützung
    • Umverteilungseinkommensstützung
    • Junglandwirte-Einkommensstützung
    • Zahlung für Teilnahme an Öko-Regelungen
    • Zahlung für Mutterkühe
    • Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
  • Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
  • Auszahlung für Maßnahmen des Ökolandbaus
  • Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), „Moorbauernprogramm“ und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm inkl. Erschwernisausgleich (VNP)
  • Prämie für Sommerweidehaltung für Rinder (Weideprämie Maßnahme - T10)
  • Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie
  • Beitragszuschuss für Mehrgefahrenversicherungen
  • Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

keine

Die Mehrfachantragstellung erfolgt jedes Jahr von Anfang März bis 15. Mai.

  • Land- und Forstwirtschaft; Förderwegweiser

    Der Förderwegweiser liefert ausführliche Informationen zu allen Förderprogrammen und Ausgleichszahlungen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. 

  • Tierhaltung; Beantragung einer Betriebsnummer
    Zur eindeutigen Identifikation muss allen meldepflichtigen Betrieben von dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine zwölfstellige Registriernummer zugeteilt werden.
Stand: 13.03.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus