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Denkmalschutz; Beantragung einer Zuwendung aus dem bayerischen Entschädigungsfonds

Für Maßnahmen an Denkmälern können Zuwendungen aus dem Entschädigungsfonds nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz beantragt werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Nürnberger Land

SG 23 - Bauen, Planungsrecht und Denkmalschutz

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