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Bewohnerparkausweis; Beantragung

Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.

Online-Verfahren

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Ergänzung: Stadt Klingenberg a.Main

Für Sie zuständig

Stadt Klingenberg a.Main

Leistungsdetails

Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer-, Pendler- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, eine sog. "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe geparkt werden darf. Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die Stadtflucht zu mindern, insbesondere dort, wo private Stellflächen (in fußläufiger Entfernung) nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind.

In besonders belasteten Teilen von Städten (z.B. häufig Innenstadtbereiche) können im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, Bewohnerparkbereiche eingerichtet und mittels Sonderparkberechtigungen Möglichkeiten zum Dauerparken speziell zugunsten der Bewohner des betroffenen Viertels geschaffen werden. Dies erfolgt häufig mit den Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis … frei“ oder „nur Bewohner mit Parkausweis … “. Durch die Reservierung dürfen Besucher und Pendler mit dem Kfz aber nicht aus den Städten ausgesperrt werden. Daher kann nur ein Teil der Parkflächen in den Städten reserviert werden. Eine andere Möglichkeit, Sonderparkrechte zu schaffen, ist es, die Bewohner in Parkraumbewirtschaftungszonen von der Pflicht, mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe zu parken, freizustellen.

Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, also insbesondere Kräften der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen.

Ergänzung: Stadt Klingenberg a.Main

Bedingt durch die Enge der Klingenberg Altstadt und des damit einhergehenden Fehlens von Parkmöglichkeiten innerhalb der Altstadt hat der Stadtrat beschlossen, den Anwohnern auf Antrag eine Parkmöglichkeit auf dem Klingenberger Winzerfestplatz einzuräumen. Durch dieses Sonderparkrecht sind die Inhaber des Bewohnerparkausweises von der Pflicht mit Parkuhr zu parken freigestellt. Um seine Berechtigung zum dauernden Parken auf dem Winzerfestplatz gegenüber Kontrollorganen, also insbesondere Kräften der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der Bewohnerparkausweis im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegt werden.

  • tatsächlicher Wohnsitz (häufig Hauptwohnsitz) und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich
  • Halter eines Kfz bzw. Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing)

Ergänzung: Stadt Klingenberg a.Main

  • tatsächlicher Wohnsitz (Hauptwohnsitz) und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im Altstadtbereich

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen dürfen (Haltererklärung)

Ergänzung: Stadt Klingenberg a.Main

Nach der Beantragung des Anwohnerparkausweises wird Ihr Antrag geprüft und Sie erhalten auf dem Postweg einen Parkausweis zugestellt.

10,20 bis 30,70 EUR pro Jahr der Geltungsdauer

Ergänzung: Stadt Klingenberg a.Main

Die Kosten betragen in der Stadt Klingenberg a.Main 15 € pro Monat

Ergänzung: Stadt Klingenberg a.Main

ca. ein bis zwei Wochen

Ergänzung: Stadt Klingenberg a.Main

Die Einreichung einer Meldebescheinigung ist in Klingenberg nicht notwendig. Die Prüfung des Wohnsitzes erfolgt über unser Einwohnermeldeamt. Es muss nur der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I eingereicht werden

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 29.08.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration