Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.
Zum Aufrufen des Elterngeldformulars im PDF-Format geben Sie bitte Ihre Postleitzahl und das (voraussichtliche) Geburtsdatum Ihres Kindes an. Als Serviceleistung bieten wir Ihnen daraufhin ein vorgefertigtes und adressiertes Anschreiben, damit Sie den ausgefüllten Antrag sofort an die für Sie zuständige Regionalstelle senden können.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Bayerstr. 32
80335 München
80323 München
Richelstr. 17
80634 München
Postfach 200124
80001 München
Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Wenn Ihr Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren ist, haben Sie die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Bezugsvariante (Basis-Elterngeld / ElterngeldPlus) Sie wählen. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.
Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.
ElterngeldPlus kann auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus bezogen werden.
Das Basiselterngeld wird auch Elternteilen gezahlt, die nicht erwerbstätig sind. Das Basiselterngeld für nicht Erwerbstätige beträgt mindestens 300,00 Euro monatlich.
Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie
Das Elterngeld kann schriftlich oder online beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des Elterngeldbezuges geändert werden, jedoch nur für die Zukunft bzw. für noch nicht ausgezahlte Monatsbeträge.
Monate, in denen bereits ElterngeldPlus bezogen wurde, können auch nachträglich in Basiselterngeld-Monate umgewandelt werden.
Das Elterngeld kann frühestens ab Geburt des Kindes beantragt werden. Es wird nach Lebensmonaten gezahlt.
Die Zahlung erfolgt rückwirkend nur für drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat der Antragstellung.
ca. 4-6 Wochen
Änderungen von persönlichen Daten müssen der zuständigen Stelle über die bereitgestellten Formblätter mitgeteilt werden (siehe unter „Formulare“).
Mit dem Elterngeldrechner können Sie sich über die mögliche Leistungshöhe unverbindlich informieren.
Elternzeit für Geburten ab 01.01.2013
Mütter und Väter haben einen Anspruch auf Elternzeit. Dieser muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitgeteilt werden. Bei Fragen zur Elternzeit können Sie sich an das Zentrum Familie Bayern und Soziales wenden.
Eltern können für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr Familiengeld beantragen.
Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.