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Regionales Präventionsmanagement; Koordination und Durchführung

Die Präventionsmanagerinnen und Präventionsmanager an den Regierungen sind Ansprechpartner für Gesundheitsförderung und Prävention in den Regionen.

Für Sie zuständig

Regierung von Schwaben - Sachgebiet 53 - Gesundheit

Leistungsdetails

Die Gesundheitsämter sowie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit klären im Interesse der öffentlichen Gesundheit über die Möglichkeiten der Gesundheitsförderung, Prävention und die Schaffung und Erhaltung gesunder Lebensbedingungen auf. Sie regen geeignete gesundheitsfördernde, präventive, umwelt- und sozialmedizinische Maßnahmen an.

Die Präventionsmanagerinnen und Präventionsmanager an den Regierungen koordinieren Aktivitäten, regen Kooperationen an, begleiten Projekte und stärken Netzwerke vor Ort.

Auf Ebene der Regierungen sind sie damit zentrale Ansprechpartner für die Gesundheitsämter als untere Gesundheitsbehörden im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung in ihrem Regierungsbezirk.

Sie wirken bei übergeordneten, landesweiten Programmen und Präventionsstrategien mit und sorgen dafür, dass Präventionsziele auch auf regionaler Ebene umgesetzt werden. Dabei unterstützen sie staatliche Initiativen zur Gesundheitsförderung und Prävention und setzen bedarfsgerecht dort an, wo Prävention besonders dringend oder effektiv ist. Den gemeinsamen Rahmen dafür bildet der Masterplan Prävention für Bayern.

Weitere Informationen finden Sie unter "Weiterführende Links"

Ergänzung: Regierung von Schwaben

Darüber hinaus sind sie fachaufsichtlich im Rahmen der gesundheitlichen Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz 
(ProstSchG) tätig.

Nach § 10 ProstSchG müssen Prostituierte nach der Anmeldung ihrer Tätigkeit regelmäßig an einer gesundheitlichen Beratung teilnehmen. Für Personen ab 21 Jahren ist diese Beratung mindestens einmal jährlich erforderlich, Prostituierte unter 21 Jahren müssen die Beratung mindestens alle sechs Monate wahrnehmen.

Sie wird in Schwaben an folgenden Gesundheitsämtern angeboten:

Beachten Sie bitte, dass für Beratungen mit dem jeweiligen Gesundheitsamt ein Termin vereinbart werden muss. Weitere Informationen finden Sie auf den (jeweiligen) Webseiten der oben genannten Gesundheitsämter.

 

 

Stand: 07.01.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention