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Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug

Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Ostheim v.d.Rhön

Standesamt, Friedhofsverwaltung

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