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                        Bismarckstraße 1 
                        83022 Rosenheim
                      
Postfach 1189
83013 Rosenheim
                        Herzog-Otto-Str. 1 
                        83278 Traunstein
                      
Postfach 1480
83276 Traunstein
                        Prielmayerstraße 5 
                        80335 München
                      
80097 München
Alle vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft geladenen Zeugen haben einen Anspruch auf Entschädigung. Der Zeuge kann unter anderem verlangen:
Entstehen einem Zeugen erhebliche Aufwendungen, wird ihm auf Antrag ein angemessener Vorschuss bewilligt.