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Tändelmarkt 5
86720 Nördlingen
Postfach 1111
86711 Nördlingen
Am Alten Einlaß 1
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86142 Augsburg
Prielmayerstraße 5
80335 München
80097 München
Gögginger Str. 101
86199 Augsburg
86197 Augsburg
Alle vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft geladenen Zeugen haben einen Anspruch auf Entschädigung. Der Zeuge kann unter anderem verlangen:
Entstehen einem Zeugen erhebliche Aufwendungen, wird ihm auf Antrag ein angemessener Vorschuss bewilligt.
Die Entschädigung wird geladene Zeugen nur auf Antrag gewährt.
Mit der Ladung oder im Vernehmungstermin erhalten Sie ein Papierformular zur Beantragung der Entschädigung. Zudem wird im Termin Ihre Anwesenheit bestätigt. Mit dieser Anwesenheitsbescheinigung können Sie den Antrag in Papierform oder über das Online-Verfahren einreichen.