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                        Hallstraße 1 
                        90762 Fürth
                      
Postfach 1164
90701 Fürth
                        Fürther Straße 110 
                        90429 Nürnberg
                      
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
                        Fürther Str. 110 
                        90429 Nürnberg
                      
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
Alle vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft geladenen Zeugen haben einen Anspruch auf Entschädigung. Der Zeuge kann unter anderem verlangen:
Entstehen einem Zeugen erhebliche Aufwendungen, wird ihm auf Antrag ein angemessener Vorschuss bewilligt.