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Whistleblowermeldung; Übermittlung eines Hinweises bei Verstößen von Notaren

Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz durch einen Notar/eine Notarin haben, können Sie dies dem zuständigen Landgericht mitteilen.

Landgericht Deggendorf

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.

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94469 Deggendorf

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