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Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Das Fahreignungsseminar im Sinne des § 4a StVG kann von Inhabern einer Fahrerlaubnis freiwillig besucht werden, um das Verkehrsverhalten zu verbessern und so einen Punktabzug zu bewirken (Fahreignungs-Bewertungssystem). Es besteht aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.
Sofern ein Fahrlehrer die verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars durchführen möchte, bedarf er der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik. Für die Erteilung der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik hat ein Fahrlehrer u.a. an einem Einweisungslehrgang teilzunehmen, der einen viertägigen verkehrspädagogischen Grundkurs, einen viertägigen programmspezifischen Kurs, eine Hospitation sowie eine eigenständige Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme umfasst.
Die Leitungen dieser Lehrgänge bedürfen einer Anerkennung durch die Regierung der Oberpfalz.
Die Anerkennung als Lehrgangsleiter von Einweisungslehrgängen (verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars) wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Anerkennung in Form eines Bescheides ausgesprochen.
Die übrigen Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden erhalten einen Abdruck des Bescheids.
Gebühren: 102,00 bis 358,00 EUR (abhängig vom Verwaltungsaufwand)
Auslagen (u.a. für Sachverständige) werden nach Maßgabe der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.