Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie eine Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge haben, dann müssen Sie hierfür einen Rundfunkbeitrag entrichten und dies der zuständigen Stelle melden. Neu hinzukommende Betriebsstätten müssen ebenso angemeldet werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Zur Unterstützung des Gemeinsinns beteiligen sich Unternehmen und Institutionen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie zahlen den Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl ihrer beitragspflichtigen Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge.
Es ist eine Anmeldung bei der zuständigen Stelle erforderlich, sobald Sie eine Betriebsstätte in Betrieb nehmen.
Bei der Anmeldung sind die im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.
Für Betriebsstätten, die keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, muss kein Rundfunkbeitrag entrichtet werden. Eine Anmeldung ist deshalb nicht erforderlich.
Sie melden Ihre Betriebsstätte bei der zuständigen Stelle unaufgefordert schriftlich oder online an.
Die zuständige Stelle setzt den Rundfunktbeitrag fest und übermittelt Ihnen einen Festsetzungsbescheid.
Für die Anmeldung entstehen keine Kosten.
Sie müssen den auf Basis der Anmeldung festgesetzten Rundfunkbeitrag bezahlen. Dieser richtet sich nach der Anzahl der Betriebsstätten, Beschäftigten, Hotel- und Gästezimmer, Ferienwohnungen und Kraftfahrzeuge. Für gemeinnützige Einrichtungen ist der Rundfunkbeitrag pro beitragspflichtige Betriebsstätte auf einen Drittelbeitrag – monatlich 6,12 Euro – begrenzt.
Das Innehaben einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich der zuständigen Stelle anzuzeigen (Anmeldung). Das gilt auch für jede Änderung der Daten.
Sie ziehen in eine Wohnung, für die noch kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird? Dann müssen Sie diese Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmelden.