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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Genehmigung für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern

Als Arbeitgeber benötigen Sie, sofern kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt,  eine behördliche Genehmigung, wenn in Ihrem Betrieb an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll.

Regierung der Oberpfalz

Dezernat 1 - Sozialer Arbeitsschutz, Organisation des Arbeitsschutzes, Kompetenzzentrum (W) „Sozialvorschriften im Straßenverkehr“, Kompetenzzentrum (W) „Entgeltschutz in der Heimarbeit“

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

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Ägidienplatz 1
93047 Regensburg

Postanschrift

Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg