Logo Bayernportal

Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Genehmigung für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern

Als Arbeitgeber benötigen Sie, sofern kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt,  eine behördliche Genehmigung, wenn in Ihrem Betrieb an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll.

Ansprechpartner - Regierung von Oberfranken

Dezernat 1 - Sozialer Arbeitsschutz und Kompetenzzentrum Arbeitszeit

Anzahl: 1