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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Genehmigung für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern

Als Arbeitgeber benötigen Sie, sofern kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt,  eine behördliche Genehmigung, wenn in Ihrem Betrieb an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G11 – Arbeitszeitschutz, Arbeitsstätten, Lärm und Vibration

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