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Als Arbeitgeber benötigen Sie, sofern kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt, eine behördliche Genehmigung, wenn in Ihrem Betrieb an einem Sonn- oder Feiertag gearbeitet werden soll.
Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.
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