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Die landwirtschaftliche Unfallversicherung prüft den Verdacht auf eine Berufskrankheit, wenn sie eine entsprechende Meldung erhält.
Für Ärztinnen und Ärzte, Unternehmerinnen und Unternehmer:
Sie sind verpflichtet, den begründeten Verdacht einer Berufskrankheit der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft unverzüglich zu melden.
Für Versicherte:
Versicherte können den Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit auch selbst melden. Die Meldung ist formlos bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) möglich.
Wenn die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft die Berufskrankheit anerkennt, übernimmt sie alle erforderlichen Leistungen, die dazu dienen,
Um diese Ziele zu erreichen, zahlt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft verschiedene Leistungen. Zu diesen Leistungen können beispielsweise Ihre medizinischen Versorgung, Reha-Maßnahmen und berufliche Maßnahmen gehören.
Verbleiben trotz der Maßnahmen körperliche Beeinträchtigungen können Sie eine Rente erhalten. Dazu muss Ihre Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) mindestens 20 Prozent betragen. Die MdE muss mindestens 30 Prozent betragen für
Eine Erkrankung wird als Berufserkrankung anerkannt, wenn
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Für Ärztinnen und Ärzte:
Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit müssen Sie die vorgeschriebene Verdachtsmeldung schriftlich erstellen.
Für Unternehmerinnen und Unternehmer:
Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit müssen Sie die entsprechende Meldung schriftlich zu erstellen.
Für Versicherte:
Es fallen keine Kosten an.
Für Ärzte, unternehmerische Personen, Krankenkassen:
Für Versicherte:
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Wenn Sie bei Ihrer Arbeit einer Gefahr ausgesetzt sind, die eine Berufskrankheit verursachen kann, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen vorbeugende Maßnahmen.
Sie sind bei Ihrer Arbeit einer Gefahr ausgesetzt, die zur Entstehung, Verschlimmerung oder dem Wiederaufleben einer Berufskrankheit führen kann? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf vorbeugende Maßnahmen.