Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Wenn eine Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift ausgefertigt werden.
Mit der Ausstellung der Zweitschrift wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Wird die Originalurkunde später wieder aufgefunden, ist sie zurückzugeben.
Ihre Approbationsurkunde oder Berufserlaubnis wurde zerstört oder ist verloren gegangen.
Die Originalurkunde wurde in Bayern ausgestellt.
Die Zweitschrift muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden.
Die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der zuständigen Regierung direkt bei der jeweiligen Heilberufskammer angefordert.
Hinzu kommen Auslagen für die Zustellung per Übergabe-Einschreiben. Diese Kosten sind erst nach Erhalt der Kostenrechnung unter Angabe des darin angegebenen Buchungskennzeichens zu überweisen.
Wenn Sie Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie studiert haben und Ihr Zeugnis verloren haben, können Sie eine Zweitschrift beantragen.